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§ 198 BewG,Ansatz niedrigerer gem. Wert

Mein Mandant hat am 16.02.2019 eine Wohnung geerbt. Der Grundlagenbescheid (Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 16.02.2019 für Zwecke der Erbschaftsteuer) wurde mit Datum vom 16.12.2021 erlassen ohne Nebenbestimmungen. Es wird ein Grundbesitzwert in Höhe von 98.359 € gesondert festgestellt und der Erbschaftsteuer unterworfen. Am 23.03.2023 wurde die Wohnung zwangsversteigert für ein Höchstgebot von 70.000 €. Kann der Grundlagenbescheid aufgrund des Sachverhalts noch geändert werden? Wie wollen den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gem. § 198 BewG im Grundlagenbescheid erhalten.
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