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§ 23 EStG,Betriebsveräußerung,Betriebsvorrichtungen

Ein Ehepaar hat am 30.10.2015 ein unbebautes Grundstück als GbR (lt. Abteilung I des Grundbuches und nicht Bruchteilsgemeinschaft) erworben. Die GbR ist damit rein vermögensverwaltend. Daraufhin wurde ein Einfamilienhaus neu errichtet, das ausschließlich eigenen Wohnzwecken dient. Ferner wurde im Jahr 2018 eine auf das Dach integrierte Photovoltaik-Anlage angeschafft. Nun wollen die Eheleute als GbR das Gebäude veräußern. Fragen: Liegt aufgrund der GbR ggfs. ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG vor? Liegt eine Betriebsveräußerung gem. § 16 EStG vor? Ist diese ggfs. nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei? Liegt umsatzsteuerlich eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG aufgrund der Übernahme des Einspeisevertrags vor? Ist die auf das Dach integrierte PV-Anlage eine Betriebsvorrichtung gem. § 68 Abs. 2 BewG? Wird auf den gesondert ausgewiesenen Kaufpreis der Photovoltaik-Anlage Grunderwerbsteuer erhoben?
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