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§ 6 Abs. 1 SGB V,§ 38b EStG,§ 39e EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Studentin, die noch bis 02/2023 studiert hat einen Vollzeitjob als Regierungsbeschäftigte bis Ende 2023, in der sie im November und Dezember 2023 Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts nach §28TV-L hat. Daneben hat sie zusätzlich einen Werkstudentenvertrag bei einem anderen Arbeitgeber mit 6 Stunden die Woche und möchte nun einen 2. Werkstudentenvertrag mit 10 Stunden die Woche bei einem anderen weiteren Arbeitgeber machen. Meine Frage an Sie, ist dies möglich? Aufgrund des Vollzeitjobs, in dem Sie noch im Beschäftigungsverhältnis ist (ohne Lohnzahlung) einen Werkstudentenvertrag oder mehrere Werkstudentenverträge zu haben? 2 Werkstudentenverträge sind ja möglich, wenn diese nicht mehr als 20 Stunden die Woche zusammengerechnet sind. Nächste Frage die mir sich stellt, wäre dann der 2. Werkstudentenvertrag auf Steuerklasse 6 abzurechnen? Und wie würde es mit den Steuerklassen bei allen 3 Verträgen aussehen, wenn der Vollzeitjob und ggf. die 2 Werkstudentenverträge zusammen gehen würden? Mit freundlichen Grüßen Nicole Bockelmann
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