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Anschaffungsnahe Herstellungskosten,15%-Grenze

Sachverhalt: Am 15.09.2020 wurde eine gemischt genutzte Immobile in Deutschland gekauft und teilweise vermietet. Innerhalb der 3 Jahresfrist wurde viel renoviert. Weiterhin wurde die Gartenanlage neu gemacht, ein neue Terrassenüberdachung (wo vorher keine war), und 3 neue Küchen angeschafft (eine Küche erneuert, zwei Küchen wo vorher keine war). Um die 15 % Grenze zu prüfen stellen wir uns nachfolgende Fragen: 1. Was zählt zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes als Bemessungsgrundlage um die 15 % Grenze zu berechnen. Ist es nur der Kaufpreis des Gebäudes oder beinhaltet es auch die Anschaffungsnebenkosten (wie z.B. Grunderwerbsteuer, etc.) ? 2. Müssen die Kosten für die Küche, neue Gartenanlage und die Terrassenüberdachung mit in die 15 % Grenze mit eingebogen werden oder bleiben diese Kosten außer Ansatz? Müssen allgemein Wirtschaftsgüter die selbstständig nutzbar sind und abgeschrieben werden müssen mit in die 15 % Grenze eingebogen werden? 3. Für die Prüfung der 15 % Grenze ist hier Zahlungsfluss maßgebend oder wird hier Leistungsbezogen vorgegangen?
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