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§ 39 AO,§ 21 EStG,§ 7 Abs. 1 ErbStG,§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG,Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs

Mandant hat in 2015 von Mutte rund Onkel MfH übertragen bekommen. Die Veräußerer haben sich Nießbrauch vorbehalten. Dieser soll jetzt abgelöst werden. Mieteinnahmen jährlich rd. € 20.000.00 Werbungsosten rd. € 12.000.00. Wie hoch muss der Ablösungsbetrag sein, damit keine Schenkungsteuer anfällt. Mutter wahrscheinlich wegen der Freibeträge unerheblich. Geburtsdatum Mutter 1955 Onkel 1953. Wie wird der Ablösebetrag berechnet?
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