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Betriebsverpachtung,Mandantenstamm

Es geht um die Verpachtung eines Mandantenstamms einer Steuerberaterkanzlei für das Dauer von elf Jahren. Die Mitarbeiter wechseln nach Pachtbeginn zur Pächterin über. Das bewegliche Anlagevermögen soll zu Pachtbeginn zu Verkehrswerten an die Pächterin verkauft werden. Eine Kündigung des Pachtvertrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Pacht kann nach sechs Jahren an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. Es ist den Beteiligten wichtig, dass das Pachtverhältnis anerkannt und nicht als Beriebsveräußerung (wirtschaftliche Betrachtungsweise) angesehen wird.
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