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Einkommensteuer,Erste Tätigkeitsstätte,Werbungskostenabzug

Mitarbeiter A arbeitet bei der Bauunternehmung B-GmbH, an welcher er keine Anteile hält. Er ist zu 100 % Arbeitnehmer. A bekommt einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, welchen er nach der 1%-Methode versteuert. Er wohnt in Bremen und arbeitet in Bremerhaven, so dass er einen hohen Betrag aus der Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte zu versteuern hat. Er fährt in der Woche regelmäßig auf Baustellen der B-GmbH, dieses sind auch langfristige Baustellen. Außerdem ist er auch im Homeoffice tätig. Er überlegt, ob die erste Tätigkeitsstätte arbeitsvertraglich an einen anderen Ort verlegt wird, zum Beispiel an eine der Baustellen oder sein Homeoffice. Denkbar ist auch, dass vor der Fahrt ins Büro in Bremerhaven Baustellen in der Nähe von Bremen besucht werden. Hier wären die Baustellen dann die 1. Tätigkeitsstätte, und das Büro in Bremerhaven wäre dann nicht mehr die 1. Tätigkeitsstätte. Fragen: Wie lässt sich die Zuordnung der 1. Tätigkeitsstätte gestalten, und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus? Wie sind die Nachweispflichten, und wie lange darf sich A dann eigentlich in Bremerhaven aufhalten?
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