Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 24 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG,Gutschrift,Verbindlichkeitskonto

Eine GmbH & Co. KG ist in 2021 dadurch entstanden, dass die 2 GbR-Gesellschafter (je 50%) eine GmbH als Komplementär (Beteiligung 0%) in die GbR aufgenommen haben. Hierbei handelt es sich um keinen steuerbaren Vorgang im Sinne des § 24 UmwStG (TZ 01.47 UmwStAE). Die Verbuchung der jeweiligen Eigenkapitalkonten der GbR Gesellschafter in der neuen KG erfolgte zu je 10.000 € auf Kapitalkonto 1 Festkapital Kommanditist (=Haftsumme). Der übersteigende Betrag Gesellschafter A 190.000 € und Gesellschafter B 88.000 € wurde gegen gesamthänderisch gebundene Rücklage gebucht. Alles erfolgte zu Buchwerten. Es soll nun ein neuer Gesellschafter C aufgenommen werden. Bevor dieser eintritt wollen A und B gerne ca 200.000 € Rücklage auflösen. Hierfür würden Sie einen Beschluss der Auflösung fassen und um das Geld auch entnehmen zu können dem Kapitalkonto 3 (Fremdkapital) gutschreiben. Fragen: 1. Ist die Auflösung der Rücklage in diesem recht engen zeitlichen Zusammenhang (knapp 2 Jahre) schädlich? 2. Muss die Auflösung 50:50 erfolgen? Oder kann diese entsprechend dem Verhältnis der damaligen Bildung 190:88 erfolgen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen