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Hinzuverdienst,langjährig,Versicherte

Sehr geehrte Damen und Herren, bei meinem Mandanten war seit 15 Jahren ein Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitnehmer ist 1958 geboren und es wurde ihm rückwirkend zum 1.11.2022 eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bewilligt. Der Arbeitnehmer wird zusätzlich zur Rente weiter mtl. 170 Stunden für meinen Mandanten arbeiten. Laut Krankenkasse muss eine Abmeldung zum 31.10.22 mit Grund 32 und eine Anmeldung zum 1.11.2022 mit der Beitragsgruppe 3111 und der Personengruppe 120 mit Grund 12 erfolgen. Dazu habe ich einige Fragen: 1.) Müssen wir für den Arbeitnehmer weiterhin sowohl Arbeitnehmeranteil als Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung abführen? 2.) Wenn es richtig ist weiter Rentenversicherungsbeiträge (AG+AN Anteil) abzuführen, erhöht sich durch die Zahlung (obwohl die Rente bereits läuft) die Rente des Arbeitnehmers? 3.)Kann sich der Arbeitnehmer evtl. von den zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) befreien lassen. 4.) Kann ein Arbeitnehmer zusätzlich zur Rente unbegrenzt verdienen? Oder erfolgt eine Kürzung der Rente? Bzw. gibt es Grenzen die der Arbeitgeber einhalten muss? Mit freundlichen Grüßen B. Maiero
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