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Erbauseinandersetzung,Entnahme

Meine Mandantin hat zwei Schwestern. Der Vater ist verstorben und hat testamentarisch die drei Töchter als Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. Jeder Tochter wurden im Wege eines Vorausvermächtnisses ein noch zu vermessender Teil eines Grundstücks zugewandt. Dieses durch die Vermächtnisse aufzuteilende Grundstück war beim Vater bis zum Tod landwirtschaftliches Betriebsvermögen, allerdings verpachtet. Zwei der drei Töchter haben selbst keine Landwirtschaft, meine Mandantin betreibt eine Landwirtschaft. Nun stellt sich die Frage, wen die Einkommensteuer trifft, die aus der m. E. zwangsweise vorliegenden Entnahme aus dem Betriebsvermögen des Vaters entsteht. Wird die Entnahme noch dem Vater zugerechnet und die gesamte aus der Entnehme entstehende Einkommensteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit der Erbengemeinschaft? Oder erfolgt hier bereits eine Aufteilung und jede Tochter trägt die Ihren Erbteil betreffenden Teil selbst?
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