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Betriebsaufgabe GbR,Kapitalkonten,§ 16 Abs. 3 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreuen seit 2018 eine von Geschwistern geführte freiberufliche Sozietät. Der Gewinn wird nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Die beiden Gesellschafter sind je zu 50% an der GbR beteiligt. Die Sozietät existiert seit dem 1.1.2007. Da der vorherige Steuerberater ein anderes Buchhaltungssystem verwendet hat, haben wir Buchhaltungsdaten in unserem System seit 2019. Die Geschwister werden zum 31.12.23 ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Im Rahmen der Betriebsaufgabe stellt sich nun die Frage, wie bei einer Aufgabebilanz die Kapitalkonten korrekt ermittelt werden. Wir haben keine Informationen von Entnahmen und Einlagen des jeweiligen Gesellschafters vor 2019. Auch nach 2019 wurde für den einzelnen Gesellschafter keine Kapitalkonten geführt. Es stellt sich deshalb hier die Frage, wie kann man für 2023 die korrekten Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter abbilden, ohne auf die Jahre vor 2018 zurückgreifen zu können?
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