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Gewerblicher Grundstückshandel,Teileigentum,GmbH & Co. KG

Die Mandantin plant den Verkauf eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten. Folgende Vorverkäufe haben bisher stattgefunden: März 2009 Wochenendhaus Febr. 2013 Verkauf eines Weinbergs April 2014 Wohnung und TG-Stellplatz Sept. 2017 Wohnung, TG-Stellplatz und Stellplatz Um einen gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden, besteht die Überlegung, aus den 4 Teileigentumseinheiten eine einzige Eigentumseinheit zu vereinigen. Erbaut wurde das fragliche Gebäude von den Eltern in 1959, in 1994 wurde es in Teileigentum umgewandelt und in 2004 von der Mutter unter Nießbrauch geschenkt, diese ist zwischenzeitlich verstorben, es gehört zu 100 % der Mandantin. Daneben war die Mandantin noch an einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG beteiligt, die 2022 liquidiert wurde. Gegenstand der Gesellschaft war der Erwerb von Grundstücken sowie auch deren Veräußerung. Inwiefern dort bis 2022 Grundstücke erworben und veräußert wurden, ist nicht bekannt. Die Frage ist nun, ob die Vereinigung von Teileigentum einen gewerblichen Grundstückshandel im konkreten Fall verhindern könnte.
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