Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§-6b-Rücklage,Corona-Maßnahmen,Fristverlängerung

Die A-GmbH bildete zum 31.12.2017 eine §-6b-Rücklage aus dem Verkauf eines Grundstücks und Gebäudes (die Voraussetzungen lagen unstreitig vor); die Rücklage soll auf ein neu errichtetes Gebäude übertragen werden (Baubeginn vor dem 31.12.2021), nach bisheriger Rechtslage muss das Gebäude bis zum 31.12.2023 fertiggestellt sein, um die Rücklage übertragen zu können. Durch die Corona-Pandemie wurde die Reinvestitionsfrist bekanntlich verlängert. Gilt diese Verlängerung auch für den Herstellungsprozess, so dass die Fertigstellung erst bis zum 31.12.2024 erfolgt sein muss?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen