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Kosten doppelter Haushalt,Gemeinschaftliches Eigentum von Ehegatten,§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Ehemann macht im Rahmen seiner Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend. Hierzu haben die Eheleute eine Immobilie am Beschäftigungsort erworben. Können die Aufwendungen lediglich zu 50% (Miteigentumsanteil des Ehemanns) als Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden? Kann der Miteigentumsanteil der Ehefrau ebenfalls abgeschrieben werden, bzw. ist die Abschreibung einen Nutzungsvorteils denkbar? Wie verhält es sich bei den laufenden Grundstücksaufwendungen und mit den Aufwendungen für das Inventar / Einrichtungsgegenstände?
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