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Zeitpunkt der Anschaffung i.S. des § 7g EStG,Anschaffung Photovoltaikanlage,Wirtschaftliche Verfügungsmacht

Sehr geehrte Damen und Herren, Im Jahr 2019 wurde ein IAB für die geplante Investition in eine PV-Anlage in Höhe von 50.000,00 Euro gebildet. Die PV-Anlage wird über 30 kwP Leistung haben und somit nicht unter die Steuerfreiheit fallen. Frage: Ist es für die Auflösung des IAB in 2023 ohne Rücktrag nach 2019 notwendig, dass a) die PV-Anlage noch im Jahr 2023 in Betrieb genommen wird oder b) ist es ausreichend, wenn die Anlage lediglich angeschafft (gekauft) wird?
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