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Steuerpflicht von Schadenersatz,§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG,Schadenersatz nach Unfall

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist als Angestellter Ingenieur tätig und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Jahre 2013 hat mein Mandant in den Niederlanden einen unverschuldeten Unfall erlitten. Nach jahrelangen Verhandlungen der Rechtsanwälte wurde im Jahr 2021 eine Einigung erzielt. Bei den Verhandlungen wurde ein Schadensbetrag in Höhe von 159.700,00 € ermittelt und im Hinblick auf noch nicht absehbare Folgenschäden auf insgesamt 257.500,- € erhöht. Der Betrag wurde wie folgt ermittelt : 15.000,- € konkret eingetretener Schaden ( z.B. Behandlungskosten, Reisekosten, persönliche Versorgung durch Mutter, Ausfall Einkünfte Nebenjob etc. ) 7.200,- € Finanzierungsschaden bei der Studienfinanzierung 32.500,- € Schaden durch Studienverzug ( entgangenes erstes Arbeitseinkommen ) 5.000,- € Haushaltsführungsschaden ab Unfall bis heute 30.000,- € künftiger Haushaltsführungsschaden 30.000,- € zukünftige erhöhte Kosten aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit 40.000,- € Schmerzensgeld In der Aufstellung als potentieller Schaden enthalten, nicht jedoch mit einem Betrag versehen, ist der Verlust des Arbeitsvermögens. Bezüglich der Einkommensteuererklärung 2021 stellt sich jetzt die Frage, ob und in welcher Höhe diese Einnahmen zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften führen. Welche Teilbeträge sind Ihrer Meinung nach zu versteuern ? Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen M. Krauthausen
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