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Echte Betriebsaufspaltung,Voraussetzungen,Rechtsfolgen,§ 15 EStG

Wir haben soeben ein Mandat übernommen, wo wir feststellen, dass die Mandantin als Einzelunternehmerin aktiv war und dann eine GmbH gegründet hat. Mit dieser GmbH arbeitete sie einfach ab dem 01.01.2021 weiter unter Nutzung des bisherigen Kundenstammes des Einzelunternehmens. Eine Ausgliederung etc. ist formell nicht vorgenommen worden. Der Kundenstamm scheint die einzige wesentliche Betriebsgrundlage zu sein. Das EU besteht fort, dort befindet sich u.a. auch ein PKW. Wir gehen davon aus, dass sie eine Pachtvertrag über den Kundenstamm mit der GmbH geschlossen hat. Die Pacht wird wohl jährlich gebucht und nicht überwiesen. Sollte unsere Annahme zutreffen, könnte eine Betriebsaufgabe nicht des EU nicht vorliegen, richtig? Vielen Dank!
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