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Aufteilung eines Grundstücks,Vorbehaltsnießbrauch,Ehegattengrundstück

V ist mit M verheiratet. Aus der Ehe stammt die einzige Tochter T. V ist Alleineigentümer einer (= DHH1) von zwei nebeneinander liegenden Doppelhaushälften zu je 200 qm Wohn-/Nutzfläche. Die andere DHH (= DHH2) gehört V und M gemeinsam zu je 1/2. Die DHH2 bewohnen V und M selbst. Diese hat 150 qm Wohn-/Nutzfläche. Zusätzlich existiert eine Einliegerwohnung an dieser DHH2 mit 50 qm, die an einen Dritten entgeltlich vermietet ist, woraus V und M Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. V betreibt in der an die DHH2 angrenzenden Garage (30 qm Nutzfläche zusätzlich) auch ein Blockheizkraftwerk und deklariert diese Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb. Die DHH1 mit 200 qm hat er T unentgeltlich überlassen und sich den Nießbrauch vorbehalten. Die T betreibt dort bereits vor Überlassung und auch weiterhin danach ein Grafikdesignstudio, erzielt daraus Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und bezahlt Miete an V. Wie verhalten sich die einzelnen Teilwohn-/Nutzflächen von DHH1 und DHH2 zu dem geschilderten Sachverhalt/zu den Einkunftsarten?
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