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latente Steuern,passiv

Nachdem ich nun eine Weile in den bisherigen Expertisen gestöbert habe, ist mir die Behandlung der passiven latenten Steuern in der Handelsbilanz einer kleinen Kapitalgesellschaft nicht klar. Es geht, wie bereits im Betreff genannt, um die Abweichung durch die Ein-Jahres-Abschreibung in der Steuerbilanz im Vergleich zur längeren Nutzungsdauer in der Handelsbilanz. Greift für die daraus resultierenden passiven latenten Steuern die größenabhängige Erleichterung gem. § 274a Nr. 4 HGB nicht? Sollte dies nicht extra eine Vereinfachung für die kleinen KapGes. darstellen?
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