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PV-Anlage,Nullsteuersatz

Der FCP aus München ist ein gemeinnütziger Sportverein. Er unterhält auf einem Erbbaugrundstück ein Vereinsheim, das der Verein selbst errichtet hat. Im Vereinsheim befindet sich eine Gasstätte, die an einen Wirt verpachtet wird. Die Pacht wird mit 7% umsatzversteuert. Sonst befinden sich keine weiteren Räume dort, die anderweitig (z.B. für den Spielbetrieb) genutzt werden. Nun soll das Vereinsheim grundlegend saniert werden und eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 29,88 kWp auf dem Dach installiert werden. Der Strom soll selbst genutzt, ein kleiner Rest gespeichert und nur ggf. ins allgemeine Stromnetz gespeist werden. Frage 1: Wie ist die PV-Anlage steuerlich zu behandeln? Sie wird auf dem Dach der Vereinsgaststätte installiert: Ist sie nun dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder auch - wie die Verpachtung - dem Vermögensbereich zuzuordnen? Frage 2: M.E. kann aus den Sanierungskosten, die das Vereinsheim betreffen, die gesamte Vorsteuer in Abzug gebracht werden, richtig? Frage 3: Neuregelung des §3 Nr.72 EStG Steuerfreiheit für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp. Gilt diese Regelung auch für diesen Fall? Wenn ja, muss der leistende Unternehmer dann eine Rechnung ohne Umsatzsteuer an den Verein stellen?
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