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Nebentätigkeit,Beamter,Grenzen

Beamter noch im aktiven Dienst Will selbständige Nebentätigkeit als Tennislehrer ausüben in seiner Freizeit Nebentätigkeit hat nichts mit seiner aktiven Tätigkeit zu tun. Fragen: – Gibt es eine Hinzuverdienstgrenze? – Kann es Probleme mit seiner Haupttätigkeit geben? – Wie muss die Nebentätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden? – Was muss beachtet werden, wenn er in Ruhestand geht?
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