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Ausschüttung,Dividende

Frage: Kann jetzt (Februar 2023) eine Gewinnausschüttung für das Jahr 2021 beschlossen und durchgeführt werden, bevor der Jahresabschluss 2022 aufgestellt worden ist? Wird die Gewinnausschüttung als Vorabgewinnausschüttung auf das Ergebnis 2022 behandelt? Was wäre, wenn im Jahr 2022 nach der vorläufigen BWA ein Verlust erzielt worden wäre (was tatsächlich nicht der Fall ist)?
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