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Außergewöhnliche Belastungen,Unterhaltsaufwendungen,Ausland

Die Steuerpflichtige A unterstützt ihre Mutter in Griechenland. Es werden monatlich unterschiedliche Beträge zwischen 500 € und 700 € überwiesen. Die Mutter ist voll pflegebedürftig und auf Hilfe angewiesen. Die Mutter hat zwar eine Rente von 18 T€ p.a., kann aber die Kosten ohne die Unterstützung von A nicht decken. Die Mutter von A ist nachweislich bedürftig und von den Zahlungen von A abhängig. Es stellt sich nun die Frage, inwieweit A die Zahlungen an ihre Mutter als außergewöhnliche Belastung im Zusammenhang mit der Unterstützung bedürftiger Personen geltend machen kann. Grundsätzlich ist die Mutter von A ja aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses unterhaltsberechtigt. Ein Problem sehen wir allerdings in der Höhe der eigenen Einkünfte der Mutter von 18 T€ p.a., obwohl nachgewiesen und dokumentiert werden kann, dass diese für die Kosten der Pflege etc. nicht ausreichen. Spielen hier eventuell die Pflegekosten der Mutter eine gesonderte Rolle?
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