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Kinderfreibeträge,Übertrag auf Stiefvater

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine ungewöhnliche Anfrage eines Mandanten und bitte um Begutachtung: Frau G hat aus erster Ehe eine Tochter (14 Jahre) und ist seit VZ 2021 mit ihrem neuen Ehemann Herr W verheiratet. Beide leben zusammen mit der Tochter in einem gemeinsamen Haushalt. Herr W und Frau G geben im VZ 2021 eine gemeinsame Steuererklärung ab. Frage 1: Gilt Herr W steuerlich als Stiefvater und ist in der Anlage Kind Z. 10 eine "3" einzutragen? Frage 2: Frau W wünscht nun ihren Kinder- und Betreuungsfreibetrag auf Herrn G als Stiefvater zu übertragen. Ihre Überlegung: In einer Einzelveranlagung bekommt Herr G bekommt dann die Freibeträge und bei Frau W wird das Kindergeld angerechnet, was zu keiner Auswirkung führt und somit Steuern spart. Ist diese Übertragung vom Gesetz überhaupt gedeckt und wäre dies möglich? mfg
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