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Investitionsrücklage,Übertragung,Steuerbegünstigung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt: Mandant (54 Jahre) veräußert Immobilie. Veräußerungsgewinn wird in einer 6b-Rücklage geparkt und soll a) in eine weitere Immobilie oder b) in einen gewerblichen Immobilienfond reinvestiert werden, die RL mindert dann die AK. In einem Jahr (55 Jahre) soll dann alles verkauft werden, der entstehende Veräßerungsgewinn soll dem 34 III unterworfen werden. Fragen: a) ist eine Reinvestition der 6b-Rücklage in einen gewerblichen Immobilienfond möglich, indem der Mandant als Mitunternehmer anzusehen ist? b) kann der Veräußerungsgewinn, der nach Übertragung der 6b-Rücklage auf ein Reinvestitionsobjekt entsteht nach § 34 III EStG besteuert werden, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung des Reinvestitionsobjektes nur ein kurzer Zeitraum von 1 - 2 Jahren besteht?
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