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Fünf PV-Anlagen,JStG 2022,Steuerbefreiung,§ 3 Nr. 72 EStG n.F.

Ehepaar H hat gemeinsam ein paar PV-Anlagen von insgesamt 83,950 kWp (jeweils auf Wohnhausdächern): 1. PV 36,4 kWp, 2. PV 35,7 kWp, 3. PV 5,13 kWp, 4. PV 3,36 kWp, 5.PV 3,36 kWp. Anlage 4 + 5 werden als Stromversorger für das gemeinsam vermietete Haus verwertet. Sind ab 2022 diese Anlagen in der Einkommensteuer noch zu erklären? Wie verhält es sich, wenn die Anlage 3 auf dem Dach eines Stadels ist?
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