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AfA Praxiswert,Nutzungsdauer,Nachholung,§ 7 Abs. 1 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat eine Rechtsanwaltspraxis erworben und den Kaufpreis, der definitiv einen Praxiswert enthält, auf 10 Jahre finanziert. Der Praxiswert wird normal zwischen 3 und 5 Jahre abgeschrieben. Der Mandant fragt, ob eine längere Abschreibung auf den Finanzierungszeitraum von 10 Jahren möglich ist, damit später keine finanziellen Nachteile für Ihn entstehen, wenn bei Abschreibung von 5 Jahren die AfA ausläuft. Wir hätten dazu tendiert die Frage zu bejahen, sind uns unsicher, ob das Finanzamt evtl. nach der Regelnutzungsdauer von 5 Jahren auf die Idee kommen könnte, die AfA ab Jahr 6 als Betriebsausgaben zu verweigern, weil sie hätte in den ersten 5 Jahren abgeschrieben werden müssen. Könnte dies zu einem Problem werden? Oder kann der Mandant die Abschreibung beliebig "strecken"? Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen Frank Hilmes
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