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Architekten-GbR,Errichtung MFH,Installation und Betrieb von Photovoltaikanlage,Steuerliche Auswirkungen

Eine Architekten-GbR mit fünf Gesellschaftern (fremde Dritte) planen, ein MFH zu errichten und die Wohnungen langfristig zu vermieten. Es soll keine der Wohnungen veräußert werden. Außerdem soll eine PV-Anlage installiert und der erzeugte Strom durch die Mieter genutzt werden. Alternativ ist die Vermietung des Dachs an den Betreiber der PV-Anlage (ein Gesellschafter ohne Mehrheit) angedacht. Frage: Ist eine Gefahr der gewerblichen Infektion durch die Vermietungstätigkeit gegeben? Die gleiche Frage stellt sich beim Betrieb der PV-Anlage bzw. der Vermietung des Dachs.
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