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Erstattung Nachzahlungszinsen,Steuerliche Behandlung

FA erlässt einen geänderten ESt-Bescheid für das Jahr 2015 und setzt Nachzahlungszinsen fest, die der Mdt dann auch gezahlt hat. In 2022 werden geänderte Zinsbescheide aufgrund des neuen Zinssatzes erlassen und daher erhält er eine teilweise Rückerstattung der damals zu viel gezahlten Zinsen wegen dem damals höheren Zinssatz. Müssen diese erstatteten Zinsen zur Einkommensteuer als Kapitaleinkünfte erfasst werden?
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