Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Betriebsverpachtung im Ganzen,Friseursalon,§ 16 Abs. 3b EStG

Unternehmerin U hat einen Damenfriseursalon betrieben und das Gewerbe ab dem 31.07.2007 an eine Friseurmeisterin F verpachtet. Eine Gewerbeabmeldung mit Hinweis Verpachtung und dem Namen der zukünftigen Pächterin F liegt vor. Die Einkünfte aus der Verpachtung wurden bisher als Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt. Eine Umsatzsteuererklärung wurde eingereicht. Das Gebäude mit dem Salon (zwei umgebaute Garagen) steht auf dem eigenen Grundstück der U. Die Pächterin hat am 31.03.2022 den Gewerbemietvertrag gekündigt. Unternehmerin U hat lange Zeit nach einer neuen Pächterin gesucht, jedoch keinen Friseur mehr gefunden. Ab dem 01.09.2022 wurde der Salon an ein Nagelstudio vermietet. Ein Gewerbemietraumvertrag liegt vor. Umsatzsteuer wurde nun nicht mehr in Rechnung gestellt. Der Gewerbemietraumvertrag sieht nur eine Vermietung der Räume vor. Unternehmerin U hat vor, evtl. wieder an einen Friseur zu verpachten, da der Salon noch alle Einrichtungsgegenstände eines Friseursalons enthält. Fragen: 1) Muss Unternehmerin U zwangsweise die Betriebsaufgabe erklären? 2) Kann von einer Betriebsunterbrechung ausgegangen werden? 3) Falls eine Betriebsaufgabe erklärt werden muss, zu welchem Zeitpunkt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen