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Einkommensteuer,Betriebsvermögen,Betriebsausgabenabzug

Ich habe folgenden Fall zu klären: Unser Mandant hat eine Einzelfirma „Einbau von Sonnenschutzsystemen“. Die Umsatzerlöse der Firma sind ca. 400.000 € und der Gewinn beträgt ca. 100.000 € bis 150.000 € jährlich. Der Firmeninhaber hat im Januar 2021 einen gebrachten Pkw (Mercedes Benz GLC 63 S AMG) für ca. 70.000 € netto gekauft. Das Auto wird dem Betriebsvermögen zugeführt. Es befinden sich natürlich auch andere Fahrzeuge (Lkws, Pick-up) im Betriebsvermögen des Unternehmens. In seinem Privatvermögen hat unser Mandant auch einige Fahrzeuge. Für den Pkw Mercedes Benz AMG hat unser Mandant für das Kalenderjahr 2021 ein Fahrtenbuch geführt. Im gesamten Kalenderjahr 2021 ist unser Mandant mit dem AMG nur insgesamt ca. 3.700 km (davon 3.100 km betrieblich und 590 km privat) gefahren. Frage: Kann es sein, dass das Finanzamt das Auto wegen geringen betrieblichen Nutzungsumfangs (da im Jahr 2021 nur ca. 3.700 km gefahren) nicht betrieblich anerkennt?
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