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Einkommensteuer,Steuerbefreiung,PV-Anlage

Der Mandant möchte auf einem angemieteten Dach einer Lagerhalle für einen gewerblichen Mieter eine Photovoltaikanlage mit bis zu 30 kW Leistung installieren und an den Mieter vermieten. Fragen: 1. Fände auf diese Gestaltung die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG Anwendung für den Mandanten, d.h., wären die Einkünfte aus der Vermietung der Photovoltaikanlage steuerfrei? 2. Falls nicht: Fände die Steuerbefreiung Anwendung, wenn der Mandant die Anlage betreibt und den Strom für eine feste monatliche Pauschale an den Mieter verkauft?
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