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Aktivierung Wallbox,Betriebsvermögen,AfA,private Nutzung,§ 4 EStG

Mein Mandant hat in seinem Unternehmen ein betriebliches Kfz, für das die 0,5-%-Regelung (Hybridfahrzeug) Berücksichtigung findet. Mein Mandant hat in der Garage seines Wohnhauses eine Wallbox installieren lassen. Eine Photovoltaikanlage ist nicht vorhanden. Kann der Mandant die Wallbox als separates Wirtschaftsgut im Rahmen seines Unternehmens bilanzieren (Abschreibung geschätzt acht Jahre)? Falls die Wallbox dem Betriebsvermögen zugeordnet wird, hat dies Auswirkung auf die private Kfz-Nutzung bzw. muss hier ein zusätzlicher Eigenverbrauch berücksichtigt werden?
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