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Vermietung bewegl. Anlagegüter,Abgrenzung Vermietungseinkünfte zu gewerbl. Einkünften

A erwirbt Lockerboxen, um diese zu vermieten. Fragen: 1.) Unter welchen Voraussetzungen ist die Vermietung von Lockern als gewerblich zu betrachten? 2.) Wie sind die genauen Grenzen zu einer vermögensverwaltende Anlage?
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