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Herstellungskosten Produktionshalle,Selbständigkeit von Wirtschaftsgütern,§ 4 EStG

Die B-GmbH hat im Jahr 2019 eine Produktionshalle (an-)gebaut. In dieser Halle stehen eine Vielzahl (Dutzende) von Produktionsmaschinen aus dem Bereich der kunststoffverarbeitenden Industrie. Dabei wurden die Kosten für die Stromversorgung der Maschinen (Leitungen, Steckdosen, Installationsarbeiten etc.) als separates Wirtschaftsgut aktiviert und mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Betriebsprüfer möchte diese Aufwendungen den Herstellungskosten der Halle zuschlagen. Was ist richtig?
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