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Einkommensteuer,AfA,Gemischt genutztes Gebäude

Unsere Mandantin eine vermögensverwaltende GmbH hat umfangreichen Grundbesitz. Exemplarisch sei hier ein Objekt genannt, welches teils zu Wohnzwecken (50%) und teils zu gewerblichen Zwecken (50%) vermietet ist. Die reinen Gebäudekosten seien mi 1000 T€ unterstellt. Ist es nun korrekt, dass im Anlagevermögen für dieses Objekt nun 2 AfA-Reihen zu bilden sind, da der nicht zu Wohnzwecken vermietete Teil mit 3 % und der zu Wohnzwecken mit 2 % abzuschreiben ist? Wie ist handelsrechtlich zu verfahren?
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