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Einkommensteuer,Erhaltungsaufwendungen,Baukostenzuschuss

Geplant ist der Umbau eines Gebäudes im Bereich Vermietung und Verpachtung. Sachverhalt: Eine Grundstücksgemeinschaft plant den Umbau von bisherigen Einzelhandelsräumen zu Veranstaltungsräumen mit einer Gesamtsumme von 200.000 €. Wir haben hierzu zwei Fragen: Wir sind der Ansicht, dass der Umbau Erhaltungsaufwand und kein Herstellungsaufwand ist, da die Veränderungen sich auf neue Sanitärräume, Zwischenwände, neue Heizungen und Decken beziehen. Teilen Sie unsere Einschätzung oder sehen Sie den Umbau als Herstellungsaufwand an? Der neue Mieter, die Kirchengemeinde, zahlt bei reduzierter Miete einen Zuschuss von 50.000 €, der auf den Mietvertrag angerechnet wird. Wie können wir den Zuschuss anrechnen? Wir möchten den Umbauaufwand um den Zuschuss vermindern und nur den tatsächlich bezahlten Eigenaufwand in der Erklärung zur gesonderten Feststellung ansetzen. Welche Möglichkeiten haben wir hierbei?
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