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Veräußerungsgeschäft,Kaufpreiszahlungen

Eine GbR (beide Inhaber über 55 Jahre alt) veräußert ihren Betrieb im Jahr 2022. Als Kaufpreis ist geregelt: 1. Basiskaufpreis 1 Mio. €, fällig bei Übergabe 2. Zusätzlicher Kaufpreis, fällig bei Eintritt der Earn-Out-Bedingung (Umsatz im Jahr 1 und 2 mindestens 1 Mio. € und Personalkosten max. 50 %) 3. variabler Kaufpreis (Earn-Out) von max. 500 T€, sofern in den Jahren 1–4 gewisse Umsätze erreicht und gewisse Personalkosten nicht überschritten werden, Fälligkeit nach Ende Jahr 4. Frage: Welcher Kaufpreis ist im Jahr 2022 zu versteuern? Sofern Kaufpreis 2 und 3 erst später (d.h. bei Zufluss) zu versteuern sind, ist dies ein rückwirkendes Ereignis, so dass § 34 Abs. 3 EStG Anwendung findet?
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