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Verkauf von Rabattkarten,Leistungsbeziehungen

Mandat A hat verkauft an Kunden (Privatpersonen wie auch Unternehmen) ein Bonuskarte für 60 €. Diese Bonuskarte gewährt dem Kunden bei anderen Unternehmen Rabatte z.B. im Restaurant 10% wenn der Kunde dort essen geht.€. Mandant A hat dafür mit diversen Unternehmen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, wo diese Bonuskarte angewendet werden kann. Hierfür erhält der Mandant A eine pauschale Vergütung von den entsprechenden Kooperationspartnern unabhängig ob der Kunde seinen Rabatt einlöst. Grund die Kooperationspartner erhoffen sich durch diese Bonuskarte einen höheren Umsatz durch mehr Kunden. Eine Abrechnung zu den tatsächlichen eingelösten Rabatten erfolgt nicht mit dem Kooperationspartner Meines Erachtens liegen 2 Leistungsbeziehungen wie folgt vor: 1.) Mandant A mit den Bonuskarteninhabern, die mit der Bonuskarte die Berechtigung auf Rabatte bei Einkäufen bei den entsprechenden Kooperationspartnern bekommen können. M.E. erbringt Mandat das Recht als sonstige Leistung, dass die Kunden Rabatte bekommen können und diese Leistung unterliegt der 19% USt. 2.) Mandat A mit den Kooperationspartnern, die sich durch die Bonuskarten die Mandant A an Kunden ausgibt höheren Umsatz erhoffen = Art Werbe / Vermittlungsleistung. M.E. erbringt Mandat eine Art Vermittlungsleistung, dass die Kunden zu ihm kommen und diese Leistung unterliegt der 19% USt. Frage: Ist mein Ansatzpunkt korrekt?
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