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Zus. Beiträge in gesetzl. Rentenversicherung,Fehlende Übermittlung,Änderung noch nicht festsetzgsverj. KJe

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist selbständig und zahlt seit etwa 10 Jahren freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Beiträge wurden leider nicht elektronisch übermittelt und daher nicht in der Steuererklärung angegeben und auch vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Dem Steuerpflichtigen ist das leider nicht aufgefallen. Ein Telefonat mit der Rentenkasse ergab, dass der "Haken" für die Übermittlung wohl gesetzt ist, aber weder beim Finanzamt noch beim Steuerberater kamen die Beiträge an. Haben wir die Möglichkeit die letzten Steuerbescheide (bis zur Bestandskraft) wegen neuer Tatsachen zu ändern? Oder sehen Sie eine andere Möglichkeit? Mit freundlichen Grüßen Anja Reichl
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