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Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen,Herstellungskosten,Anschaffungskosten

Folgender Sachverhalt: Mit obligatorischem Rechtsgeschäft im September 2022 wurde ein Grundstück gekauft. Hierauf befindet sich eine Doppelhaushälfte (Hauptwohnung), sowie nach hinten raus eine ("eigenständige") Anliegerwohnung und eine Garage plus Garten. Kaufpreis, der NUR auf die Gebäude entfällt (nicht Grund und Boden) ist unstrittig (netto, also bereits BMG für die anschaffungsnahen HK) 267.931,44 €. Es ergeben sich demnach bei 15 % 40.189,72 €. Nach dem Übergang von Nutzen und Lasten im November 2022 ging alles bergab. Der Hofplatz musste neu gemacht werden (dies war grundsätzlich geplant, es kamen aber unerwartet hohe Mehrkosten von über 7.000 € dazu) iHv 26.000 €, diese Position entfällt anteilig auf beide Wohnungen. Es musste die Außenwand der Hauptwohnung gemacht werden (geplant) 8.000 € - betrifft nur die Hauptwohnung. Dann gab es in der Anliegerwohnung einen Schimmelbefall, der nochmal ca. 30.000 € nach sich gezogen hat, bzw. auch noch nach sich zieht und kleinere Fälle. Alles auf Grund der schlechten Bausubstanz, was man beim Kauf vorher nicht erahnen konnte. Da mit dann schon klar war, dass ich die Erhaltungsaufwendungen durch die anschaffungsnahen HK "verlieren" würde. Habe ich eine Bewertung aufgestellt und die einzelnen Grundstücksteile für sich bewertet und eine Verhältnisrechnung aufgestellt. DIes habe ich auch beim Finanzamt durchbekommen (gibt es ja auch ein Urteil zu). Somit waren für die Anliegerwohnung die 15% = 6.623,27 €. Diese sind ohnehin verloren, bzw alle Kosten die mit der Anliegerwohnung zusammenhängen. Die Hauptwohnung hat einen Anteil von 33.566,45 €. Hiervon sind aktuell nur noch ca. 12.000 € "übrig". Nun kam es zu einem WEITEREN Schadenfall. Feuchtigkeit vom Dach der Hauptwohnung und Feuchtigkeit von unten in der Außenwand. Vom Dach hat der Verkäufer (der ist Dachdeckermeister und hat das Dach kurz vor Verkauf neu gemacht) zu Verantworten und bessert er nach. Von unten ist jetzt noch in Klärung, vermutlich haben die Rohe Versatz und hier kommen mehrere tausend Euro auf mich zu. Meine Befürchtung ist langsam, dass auch die Hauptwohnung "verloren" sein wird. Wir haben gerade Mal ein Jahr um (bzw. knapp drüber vom obligatorischen Rechtsgeschäft) und es sind noch 2 übrig.. Wie es aussieht, habe ich hier dermaßen Pech, aber auch schuldhaft vom Verkäufer z.T. Wir unterstellen Mal, dass kein Verfahren gegen den Verkäufer angestrebt wird. Mir ist das Urteil bekannt, dass auch versteckte Mängel, usw. nicht aus der 15% Falle hinausverhelfen. Ich bin aber echt in einer verzwickten Lage und möchte nicht die Erstattung für 2022 und prospektiv dann 2023 zurückzahlen müssen, bzw. bin froh dass ich ein wenig durch diese Erstattung finanziell entlastet werde. Es ist hier ja kein Fall von "ich kaufe ein günstiges Haus (das war es nicht) und die Erhaltungsaufwendungen kann ich dann direkt absetzen". Es ist ein Fall von vielen unglücklichen Aneinanderreihungen von Vorfällen.. Ich kann mich gegen diese ganzen Mehrkosten auch leider nicht "wehren" und hoffe nun, dass ich eventuell irgendwas übersehen habe und es vllt. eine Rechtsprechung, passend zu meinem Fall gäbe, um doch nicht in die anschaffungsnahen HK zu kommen. Entweder nur für die Hauptwohnung (ein bisschen Volumen habe ich ja noch, aber halt noch für ZWEI Jahre... und bei dem was war... ) oder eventuell ja für den Fall insgesamt (also ggf. durch Schimmel, usw. auch die Anliegerwohnung). Falls relevant: Bei der Anliegerwohnung war auch Mietkürzung, usw. was natürlich auch wieder nachteilig ist (liquiditätstechnisch). Ich würde mich freuen, wenn Sie hier eine Idee / ein Urteil, etc. hätten.. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen P. Schumacher
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