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Betriebsaufgabe,Land- und Forstwirtschaft

Im Februar 2000 wurde der landwirtschaftliche Betrieb der Eltern des Mandanten X dem Mandanten X übergeben. Seit dem Jahr 2010 betreut die Steuerkanzlei L den Mandant. Das Finanzamt hat nun eine Stellungnahme zur Betriebsaufgabe gefordert. Seit 2007 wurde die Einkünfte in der Steuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Bisher gab es von Seiten der Finanzverwaltung keinerlei Beanstandung. Fall 1.) Der Mandant kann sich an eine Betriebsaufgabe im Jahr 2004-2006 erinnern. Er hat allerdings hierzu keine Unterlagen mehr. Auch die Steuerkanzlei hat hierzu keine Unterlagen mehr vorliegen, da die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren bereits vorbei ist. Welche Auswirkungen haben die fehlenden Belege rückwirkend? Wenn der Mandant bereits im Jahr 2006 die Betriebsaufgabe beim Finanzamt erklärt hat, muss er trotzdem erneut die Betriebsaufgabe nachweisen? Welchen Einfluss haben die erklärten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?
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