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Betriebsveräußerung,Stundung

Es wird eine Beteiligung an einer OHG verkauft. Der Käufer zahlt den Kaufpreis in Raten. Der Kaufpreis steht fest. Die Höhe der jeweiligen Raten ist abhängig von der Gewinnsituation der OHG in den jeweiligen folgenden Geschäftshalbjahren. Entwickelt sich der Gewinn schlechter als gedacht, verlängert sich die Tilgung, ist der Gewinn höher, verkürzt sich die Tilgung. Auf dem zu zahlenden Gesamtbetrag hat das aber keine Auswirkungen. Damit handelt es sich m. E. um einen Fall der Sofortversteuerung des Gewinns gem. §16 EStG im Jahr der Veräußerung. Der Veräußerungsgewinn muss mit dem Barwert der Raten ermittelt werden. Meine Frage: Der Verkäufer erhält das Geld für den Verkauf ja verteilt über die nächsten 5-8 Jahre. Gibt es einen Anspruch gegenüber dem Finanzamt, die Einkommensteuer für den Veräußerungsgewinn zu stunden?
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