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Betrieb von drei Photovoltaikanlagen,Eigenständiger Betrieb,Integration in bestehenden Betrieb

Unsere Mandantin betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb (Gärtnerei) in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Daneben betreibt Sie insgesamt 3 Photovoltaikanlagen, die sich auf verschiedenen Dächern des landwirtschaftlichen Betriebes (reine Gewerbeimmobilien) befinden. Keine der Anlagen besitzt eine installierte Bruttoleistung lt. Marktstammdatenregister über 30 kWp ( 12,24 kWp, 14,7 kWp, 17,3 kWp). Zwei der Anlagen wurden bereits vor dem 01.01.2022 angeschafft, eine Anlage wurde im Jahr 2023 angeschafft. Im Marktstammdatenregister ist ebenfalls die Mandantin (allein) als Betreiberin eingetragen. Für eine der (Alt-)Anlagen erfolgt eine mehr als 50%ige Nutzung im landwirtschaftlichen Betrieb der Steuerpflichtigen, der durch die anderen beiden Anlagen erzeugte Strom wird in das Netz des Stromanbieters eingespeist bzw. für ein privates Wohnhaus genutzt. Frage: 1.) Sind die Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb der drei Anlagen insgesamt als steuerfreie Einnahmen i. S. des § 3 Nr. 72 EStG zu beurteilen? 2.) Sind die Anlagen in Analogie zur Rechtsprechung für Gewerbebetriebe als einheitlicher Betrieb mit dem landwirtschaftlichen Betrieb zu beurteilen oder liegen zwingend 2 Betriebe (Gewerbebetrieb PV-Anlagen und landwirtschaftlicher Betrieb Gärtnerei) vor? Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich aus der Beurteilung der einzelnen Anlagen?
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