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Einkommensteuer,Haushaltsnahe Dienstleistungen,Handwerkerleistungen

Ein Mandant hat mir folgende Frage gestellt: Er hat eine Energieberatung für sein Haus in Anspruch genommen und hierfür Aufwendungen gehabt. Aufgrund der Energieberatung wird er eine PV-Anlage montieren lassen. Gibt es hier die Möglichkeit, solche Aufwendungen, wie irgendwelche Arbeitsleistungen bei der PV-Anlage, als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich unterzubringen?
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