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Kapitalertragsteuer,NV Bescheinigung,Berichtigung

Sehr geehrte Damen und Herren, hier der Sachverhalt: Die A GmbH ist seit dem 01.01.2023 mit 30 % beteiligt an der B GmbH. Die B GmbH schüttet mit Beschluss vom 8.9.2023 am 15.9.2023 385.391,35 EUR an alle Gesellschafter aus und führt für alle Gesellschafter KapESt und SolZ ab. Auf die A GmbH entfallen hierbei 115.617,41 EUR. Abgeführt wurden von der B GmbH für die A GmbH 28.904,35 EUR KapESt und 1.589,74 EUR Solidaritätszuschlag. Die A GmbH legt heute eine Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzung des § 44a (5) EStG ab dem 01.01.2023 vor, welche vom Finanzamt allerdings erst am 11.10.2023 ausgestellt wurde. Wie ist nun weiter zu verfahren? Gibt es eine zeitnahe Korrekturmöglichkeit? Oder kann das der Sachverhalt erst im Rahmen der KStE 2023 der A-GmbH korrigiert werden?
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