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Betriebsveräußerung,Freibetrag in zwei VZ,§ 16 Abs. 4 EStG

Der Steuerpflichtige A betreibt ein Einzelunternehmen und ist über 55 Jahre alt. Zum 31.12.21 erklärt er ggü dem Finanzamt die Betriebsaufgabe. Teile des Grundstücks und einige bewegliche Wirtschaftsgüter entnimmt er ins Privatvermögen zum 31.12.21. Ein Käufer des betrieblichen Gebäudes kann erst im Jahr 2022 gefunden werden. Es ist keine Betriebsveräußerung im Ganzen. Die Betriebsaufgabe erstreckt sich somit über 2 Veranlagungszeiträume (2021 und 2022). Bei Addition des Aufgabegewinns 2021 und 2022 wird der Freibetrag in Höhe von 45.000 EUR komplett abgeschmolzen, da der Aufgabegewinn 2021 und 2022 über 181.000 EUR liegt. Bei einzelner Betrachtung ergibt sich in 2021 ein Aufgabegewinn von 40.000 EUR (21 %) und in 2022 von 150.000 EUR (79 %). Muss der Freibetrag prozentual auf die Jahre 2021 und 2022 aufgeteilt werden (somit in beiden Jahren kein verbleibender Freibetrag), oder darf der komplette Freibetrag für das Jahr 2022 beantragt werden? Somit wäre hier noch ein verbleibender Freibetrag von 31.000 EUR möglich.
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