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Direktversicherung,Lohnsteuerfreiheit,Sozialversicherung

Für unseren Mandaten, der ein von der Sozialversicherung befreiter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist (Alleingesellschafter), werden von der GmbH bzw. seinem Arbeitgeber monatlich Beiträge in Höhe von EUR 584,00 in eine Direktversicherung einbezahlt. Außerdem werden für seine Frau und seine Tochter ebenfalls monatliche Beiträge von jeweils EUR 584,00 in Direktversicherungen einbezahlt. Gilt hier gleichermaßen die ertragsteuerliche Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen RV? Diese Grenze wäre ja dann hier eingehalten. Sozialversicherungsfrei sind hingegen nur bis zu 4% Beitragsbemessungsgrenze. Das würde doch bedeuten, dass für die Ehefrau und Tochter nur 50 % sozialversicherungsfrei übernommen werden können oder? Bei ihm wäre hingegen die Sozialversicherung unbeachtlich, da er befreit ist. Richtig? Oder gelten für sozialversicherungsbefreite Gesellschafter-Geschäftsführer andere Maßstäbe, da diese im lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht als Arbeitnehmer gelten? Zur Vollständigkeit noch die Information, dass monatlich EUR 2.000,00 in eine Unterstützungskasse einbezahlt. Diese Zahlungen werden als Betriebsausgaben behandelt.
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