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Rückabwicklung Kaufvertrag,Folge bei der GrErwSt

Unsere Mandantin (Vertriebs GmbH) hat am 05.06.2023 einen Tatbestand nach § 1(3) Nr. 1 GrEStG verwirklicht, indem sie 50% der Anteile an einer Projekt GmbH, an der sie vorher bereits zu 50% beteiligt war, von Herr W erworben hat. Im Betriebsvermögen der Projekt GmbH befand sich ein Grundstück. Daraufhin wurde Grunderwerbsteuer festgesetzt. Nun soll der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Anschließend sollen die Anteile an der Projekt GmbH von Herr W an die Geschäftsführerin der Vertriebs GmbH verkauft werden. Können wir davon ausgehen, dass hier § 16 GrEStG greift und die Grunderwerbsteuer dann nicht festgesetzt wird?
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