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Erhaltungsaufwand,Anschaffungskosten

Meine Mandantin (unbeschr. est-pfl. GmbH in Dtl.) hat sich am 10.12.2018 ein Gebäude gekauft und hat dieses seit dem im Betriebsvermögen. Bei diesem Gebäude soll dann in 2024 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach befestigt werden. Dazu muss in 2023 das Dach erneuert werden (also altes Dach runter und neues Dach drauf), ohne dass weitere Ausbauten erfolgen. Ist dann diese Dachsanierung zu den AK bei der Photovoltaikanlage zuzuordnen oder ist es normaler Erhaltungsaufwand?
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